Pflegehilfsmittel

Antrag vorbereiten, Versorgung sichern.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bei Pflegegrad und häuslicher Pflege über die Pflegekasse beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Ein Pflegegrad liegt vor.
  • Die Pflege findet zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen statt.
  • Eine private Pflegeperson ist beteiligt.

Produkte

Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel.

Erstattung

Für Verbrauchsprodukte kann die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro übernehmen. Mehrkosten werden vorher abgestimmt.

Digitaler Antrag mit Unterschrift

Der Antrag auf der Website bildet die Anlage-2-Struktur ab. Kundinnen und Kunden wählen Produkte und Mengen aus, unterschreiben mit Maus oder Finger und senden ein fertiges PDF direkt an die Apotheke.

Antrag

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Angaben werden erst beim Absenden an die Apotheke übermittelt.

Versicherte Person
Pflegekasse
Pflegehilfsmittel nach Anlage 2

Wählen Sie die gewünschte Menge aus. Bei Hände- und Flächendesinfektionsmitteln wird der Faktor automatisch aus der gewählten ml-Menge berechnet.

Beratung und Übergabe
Unterschrift

Bitte unterschreiben Sie im Feld mit Maus, Trackpad oder Finger. Die Unterschrift wird in das PDF übernommen.